(nachfolgend: EU-Offenlegungsverordnung) über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in den Prozessen der Pensionskasse der Frankfurter Sparkasse VVaG und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten.
Die Pensionskasse der Frankfurter Sparkasse VVaG macht die nach den Artikeln 3 bis 5 der EU-Offenlegungsverordnung zu veröffentlichenden Informationen ihren Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern kostenlos auf Papier zugänglich gemäß Artikel 15 Absatz 1 EU-Offenlegungsverordnung in Verbindung mit Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe f der „Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)“.
Die Pensionskasse der Frankfurter Sparkasse VVaG ist seit dem 1. Januar 2015 für Neueintritte geschlossen, so dass keine freiwilligen Beitritte mehr erfolgen und keine vorvertraglichen Informationen gemäß Artikel 6ff der EU-Offenlegungsverordnung vorgehalten werden.
2.1.2025