Altersversorgungssystem der Pensionskasse der Frankfurter Sparkasse
Die Pensionskasse erbringt nach Maßgabe ihrer Satzung und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in der jeweils geltenden Fassung betriebliche Versorgungsleistungen ausschließlich für die versorgungsberechtigten Mitarbeiter der Frankfurter Sparkasse, der Landesbank Hessen-Thüringen sowie der Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend: Trägerunternehmen). Die einschlägigen Regelungen von Satzung und AVB beinhalten damit das einzige von der Pensionskasse betriebene Altersversorgungssystem im Sinne von § 234l VAG.