Auszahlung der Versorgungsleistung / Wahlrechte
Die Auszahlung der Versorgungsleistungen erfolgt grundsätzlich in Form einer Rente. Im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner besteht zusätzlich ein Anspruch auf einmalige Kapitalleistung, wenn eine neue Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen wird. Mit Auszahlung dieser Einmalzahlung endet dann die laufende Hinterbliebenenleistung. Das Sterbegeld wird in Form eines Einmalkapitals gewährt.
Es bestehen keine Wahlrechte in Bezug auf die Versorgungsleistungen.